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BVerwG, 10.09.1999 - 2 B 54.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1999 - 6 A 1233/97
- BVerwG, 10.09.1999 - 2 B 54.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 2 B 54.99
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsverfahrens erheblich sein wird, und durch den Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 2 B 54.99
Im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nur dann bezeichnet, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden und angegeben wird, inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (stRspr; z.B. BVerwGE 31, 212 ).